Lizenzvertrag ============== Der nachstehende Endbenutzer-Lizenzvertrag besteht aus den zwei folgenden Teilen: 1. Endbenutzer-Lizenzvertrag von TomTom International B.V. 2. Endbenutzer-Lizenzvertrag von MAPFACTOR, s.r.o. 1. ENDBENUTZER BEDINGUNGEN VON TomTom International B.V. – BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN GENAU DURCH, BEVOR SIE DAS PRODUKT VERWENDEN. TomTom International B.V., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Niederlande, mit Sitz in De Ruijterkade 154, 1011 AC Amsterdam, Niederlande, wird zum Zweck dieses Vertrages nachstehend als „TomTom“ bezeichnet. Anhang 1 Lizenzbedingugen ========================= Paragraph 1 Gegenstand - Nutzungsrecht -------------------------------------- 1.1. TomTom stellt dem Lizenznehmer die digitalen Kartenmaterialien spätestens zu dem in Anhang 2 genannten Datum und auf dem dort beschriebenen Datenträger zur Verfügung. 1.2. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die digitalen Kartenmaterialien, die auf dem Lizenznehmer übergebenen Datenträger gespeichert sind, und - sollte der Lizenznehmer den Wartungsvertrag unter B unterzeichnen - auf Updates dieser digitalen Kartenmaterialien. Diese Nutzungsrechte beziehen sich auf die neueste Update-Version, die dem Lizenznehmer zur Verfügung steht, und verfällt hinsichtlich aller vorigen Versionen. 1.3. Die ordnungsgemäße Nutzung der digitalen Kartenmaterialien als Ganzes oder in Teilen ist auf ihre innerbetriebliche Nutzung zu eigenen Zwecken in Verbindung mit dem/der in Anhang 2 genannten Terminal und/oder Personal Computer und/oder Arbeitsstation (nachfolgend "das System" genannt) durch die angegebenen Benutzer ausschließlich für die in Anhang 2 aufgeführten Anwendungen begrenzt. Eigene Zwecke bedeutet: Die Nutzung innerhalb der Firmengebäude des Lizenznehmers mit gleichzeitigem Verbot der Nutzung durch Dritte in jeglicher Form von Computerdiensten oder sonstwie. Die direkte oder indirekte Nutzung für externe kommerzielle oder andere Zwecke ist ausdrücklich untersagt. 1.4. Im Falle eines Systemausfalls hat der Lizenznehmer - unter der Voraussetzung, daß die digitalen Kartenmaterialien vollständig aus dem alten System entfernt werden und TomTom umgehend schriftlich darüber informiert wird - das Recht, die digitalen Kartenmaterialien in einem Ersatzsystem für das im vorigen Absatz genannte System zu verwenden. TomTom hat das Recht zu überprüfen, ob die digitalen Kartenmaterialien in mehr als der vereinbarten Zahl von Systemen installiert sind oder ob die digitalen Kartenmaterialien von mehr als der vereinbarten Anzahl Benutzer eingesetzt werden. 1.5. Ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung von TomTom ist es dem Lizenznehmer nicht erlaubt, die digitalen Kartenmaterialien und/oder die zugehörige Dokumentation vollständig oder teilweise zu vervielfältigen. Ausgenommen von dieser Bestimmung ist das Recht des Lizenznehmers, zu Sicherungs- und/oder Backup-Zwecken maximal zwei (2) Kopien anzufertigen. Der Lizenznehmer ist weder berechtigt, an den digitalen Kartenmaterialien direkt oder indirekt Änderungen vorzunehmen, noch berechtigt, sie zu dekompilieren, zu demontieren oder zurückzuentwickeln. Alle Kopien sind mit den gleichen Urheberrechtszeichen, Herkunftsbestätigungen und sonstigen Kennzeichnungen wie die Originale zu versehen. Sowohl die Originalexemplare als auch die Kopien unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags. Paragraph 2 Installation ------------------------ TomTom und der Lizenznehmer gehen davon aus, daß es nicht erforderlich ist, die digitalen Kartenmaterialien im System des Lizenznehmers zu implementieren. Sollte dies entgegen den Erwartungen doch erforderlich sein, werden geeignete Verfahren schriftlich vereinbart, wobei die dabei anfallenden Kosten entsprechend den normalen Tarifen von TomTom zu Lasten des Lizenznehmers gehen. Paragraph 3 Nicht erlaubte Nutzung ------------------------------------ Der Lizenznehmer unterläßt es, die digitalen Kartenmaterialien so zu modifizieren, daß sie in den Bereichen Online-Applikationen, Fahrzeugnavigation, Telematikanwendungen oder Papierkartographie angewendet werden können. Paragraph 4 Zahlungen --------------------- 4.1. Dieser Lizenzvertrag wurde mittels der Hilfe eines von TomTom ausdrücklich berechtigten Händlers abgeschlossen. Die hier gewährleisteten Nutzungsrechte werden erst in Kraft treten, nachdem der Lizenznehmer dem Händler die Zahlung der relevanten Lizenzgebühren geleistet hat. 4.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Zahlungspflichten und sonstigen Bezugnahmen auf eine Währung, soweit sie auf eine Währung eines Teilnehmerstaates der Europäischen Währungsunion lauten, in Euro angezeigt werden sollen, sobald der Euro in diesem Teilnehmerstaat einzig zulässiges Zahlungsmittel wird. Die Umrechnung erfolgt nach dem amtlich festgelegten Umrechnungskurs. 4.3. Die Bedingungen dieses Vertrags werden im übrigen durch die Umstellung auf Euro nicht beeinträchtigt. Insbesondere besteht Einvernehmen darüber, daß die Umstellung auf Euro weder ein Kündigungs-, Rücktritts- oder Anfechtungsrecht, noch einen Anspruch auf Vertragsänderung oder Nachverhandlung (oder sonstige Rechtsmittel) begründet und nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führt. Paragraph 5 Geistiges Eigentum ------------------------------ 5.1. TomTom behält sich die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der industriellen Eigentumsrechte, wie Patente / Patentanmeldungen und Urheberrechte vor. Als Hersteller von Datenbasis ist TomTom darüber hinaus durch anwendbare EU-Richtlinien über Datenbasis und damit die verbundenen gesetzlichen Bestimmungen geschützt. 5.2. Dieser Vertrag schließt keine Übertragung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen oder anderen geistigen Eigentumsrechten in bezug auf die digitalen Kartenmaterialien ein, unabhängig von der Frage, ob die digitalen Kartenmaterialien vom Lizenznehmer auf irgendeine Weise geändert wurden, und darüber hinaus unabhängig von der Frage, ob das Wesen oder die Bedeutung der digitalen Kartenmaterialien verändert wurde. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, unter keinen Umständen die Urheberrechtszeichen oder Inhalte der digitalen Kartenmaterialien zu verändern. Paragraph 6 Geheimhaltung ------------------------- 6.1. TomTom unternimmt, so weit wie möglich, angemessene Anstrengungen, um die vertrauliche Behandlung aller geschützten Informationen, die TomTom und von TomTom beauftragten Personen im Rahmen dieses Vertrags bekannt werden, zu gewährleisten. TomTom verpflichtet sich, alle angemessenen schriftlichen Anweisungen des Lizenznehmers zu beachten, falls sich derartige, ordnungsgemäß als vertraulich gekennzeichnete Informationen in den Geschäftsräumen von TomTom befinden. 6.2. Für die Zwecke dieses Vertrags werden unter dem Begriff "geschützte Informationen" alle Informationen verstanden, die TomTom dem Lizenznehmer gemäß diesem Vertrag schriftlich, mündlich, visuell, in Form von Mustern, elektronischen Medien oder sonstwie offenbart. Geschützte Informationen umfassen auch die digitalen Kartenmaterialien und alle Informationen, die durch die Untersuchung, Prüfung oder Analyse der digitalen Kartenmaterialien gewonnen werden können. 6.3. Sollten die digitalen Kartenmaterialien Abweichungen aufweisen, besteht der einzige Rechtsanspruch des Lizenznehmers und die einzige Verpflichtung für TomTom während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nach der Erstauslieferung aus der folgenden Unterstützung und der folgenden Wartung der digitalen Kartenmaterialien: a) die direkte Behebung größerer, vom Lizenznehmer in den digitalen Kartenmaterialien festgestellter Abweichungen oder der Austausch der digitalen Kartenmaterialien nach seinem Ermessen; b) nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung seitens des Lizenznehmers, in der die Abweichung beschrieben wird, informiert TomTom den Lizenznehmer innerhalb von zwanzig (20) Werktagen über den Plan zur Korrektur der Abweichung und c) die Korrektur kleinerer oder gewöhnlicher Abweichungen im Rahmen der nächsten allgemeinen Handelsausgabe der digitalen Kartenmaterialien, unter der Voraussetzung, daß die schriftliche Benachrichtigung gemäß § 4 vier (4) Monate vor dieser neuen Ausgabe eingegangen ist. 6.4. Der Lizenznehmer benachrichtigt TomTom schriftlich über festgestellte Abweichungen und erklärt sich bereit, anschließend die zusätzlichen Informationen zu liefern, die TomTom angemessenerweise verlangen kann. Soweit dies angemessenerweise erforderlich ist, gewährt der Lizenznehmer TomTom kostenlosen Zugang zu dem System. 6.5. TomTom wird von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit, falls sich herausstellt, daß die Ursache einer solchen Abweichung: a) im Zusammenhang mit Änderungen oder Erweiterungen der digitalen Kartenmaterialien steht, die nicht von TomTom vorgenommen wurden, b) in der Software oder dem System des Lizenznehmers zu suchen ist. Paragraph 7 Schadenersatz ------------------------- 7.1. Sollte die vertraglich genehmigte Nutzung oder der vertraglich genehmigte Besitz der digitalen Kartenmaterialien gegen das geistige Eigentumsrecht einer dritten Partei verstoßen und ein solcher Verstoß dem Lizenznehmer die weitere Nutzung der digitalen Kartenmaterialien verbieten, verpflichtet sich TomTom, nach eigenem Ermessen (einen der) folgende(n) Schritte zu unternehmen: a) das Recht zur weiteren Nutzung zugunsten des Lizenznehmers zu erwerben, b) die digitalen Kartenmaterialien so zu ändern oder die digitalen Kartenmaterialien (bzw. relevante Teile davon) auszutauschen, daß die Fortsetzung des Verstoßes vermieden wird, c) die (relevanten Teile der) digitalen Kartenmaterialien zurückzunehmen und gezahlte Lizenzgebühren zu erstatten. Die obengenannten Abhilfen sind die einzigen, die dem Lizenznehmer gewährt werden, und jeder diesbezügliche Anspruch erlischt zwölf (12) Monate nach dem Lieferdatum des Datenträgers. 7.2. TomTom ist von der Erfüllung der im vorigen Abschnitt genannten Pflichten befreit, wenn der angebliche Verstoß ganz oder teilweise durch das System oder eine Software des Lizenznehmers, durch die unerlaubte Nutzung, Manipulation oder den unerlaubten Besitz der digitalen Kartenmaterialien durch den Lizenznehmer oder eine andere mit dem Lizenznehmer in Zusammenhang stehende Person verursacht ist, oder wenn es der Lizenznehmer versäumt, TomTom innerhalb von zehn (10) Tagen von einem solchen Anspruch zu benachrichtigen. 7.3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, TomTom bei der Abwehr aller derartigen Ansprüche voll zu unterstützen. 7.4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, TomTom gegen Forderungen Dritter in bezug auf alle einforderbaren oder nicht einforderbaren Verluste, Sach- und/oder Personenschäden, die aus der Nutzung der digitalen Kartenmaterialien entstehen, zu schützen. Paragraph 8 Haftungsbeschränkung -------------------------------- 8.1. Die digitalen Kartenmaterialien werden auf einer "as is"-Basis ausgeliefert. TomTom übernimmt keine Haftung in bezug auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den digitalen Kartenmaterialien enthaltenen Daten. 8.2. Schadensersatzansprüche gegen TomTom infolge von Schäden oder Verlusten, die der Lizenznehmer erlitten hat, sind unter allen Umständen ausgeschlossen, unabhängig von der Frage, ob TomTom darüber informiert wurde, davon Kenntnis hatte oder von der Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadens Kenntnis hätte haben können, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens TomTom vorliegt. Sollte die in diesem Vertrag beschriebene beschränkte Gewährleistung oder die Haftungsbeschränkung von TomTom aus welchem Grund auch immer für nicht erzwingbar oder unanwendbar erklärt werden, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit einverstanden, daß sich die Haftung von TomTom auf höchstens fünfzig Prozent (50 %) der Lizenzgebühren beschränkt, die der Lizenznehmer für die betreffenden digitalen Kartenmaterialien an TomTom gezahlt hat. 8.3. Die Haftung von TomTom schließt in jedem Falle Schadenersatz für Nebenkosten oder Folgeschäden aus. Paragraph 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand ----------------------------------------------- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Niederlande, soweit nicht anders angegeben. Die Parteien unterwerfen sich der Rechtsprechung des Bezirksgerichts in Amsterdam (NL). Paragraph 10 Laufzeit und Beendigung des Vertragsverhältnisses 10.1. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Vertrags wurde er für die Dauer des in Anhang 2 genannten Zeitraums geschlossen. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Lieferdatum des Datenträgers. 10.2. Unabhängig von der Frage, wie das Vertragsverhältnis beendet wurde, ist der Lizenznehmer danach verpflichtet, unaufgefordert alle Exemplare der digitalen Kartenmaterialien und sämtliche davon angefertigten Kopien sowie die gesamte dazugehörige Dokumentation innerhalb von fünf (5) Tagen an TomTom zurückzuschicken. 10.3. Unbeschadet der relevanten gesetzlichen Rechte und der Rechtsmittel der kündigenden Vertragspartei, sind die Vertragsparteien berechtigt, diesen Vertrag schriftlich (per Einschreiben) vorzeitig zu kündigen: a) wenn die Gegenpartei einer vertraglichen Pflicht nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, unter der Voraussetzung, daß sie zuvor unter Einhaltung einer einmonatigen Frist angemahnt wurde und die Ursache dieser Unterlassung nicht behoben hat, und unverzüglich b) wenn die Gegenpartei Konkurs anmeldet, aufgelöst wird, zahlungsunfähig erklärt wird, einen (befristeten) Zahlungsaufschub erhält oder ihren Gläubigern einen Vergleich anbietet oder c) erwiesen ist, daß die Gegenpartei durch Handlungen oder Unterlassungen gegen ihre Pflichten in bezug auf die Geheimhaltung verstößt. 10.4. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses - unabhängig von der Frage, wodurch verursacht - ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt, die digitalen Kartenmaterialien auf irgendeine Weise zu nutzen. 10.5. Die Beendigung dieses Vertrags befreit den Lizenznehmer in keiner Weise von seinen Pflichten in bezug auf die Geheimhaltung, das geistige Eigentum sowie von den Bestimmungen bezüglich des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands. Paragraph 11 Sonstiges ----------------------- 11.1. In diesem Vertrag werden das gesamte Vertragsverhältnis und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien in bezug auf den Vertragsgegenstand geregelt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich der Bestimmungen dieses Absatzes, bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Vertragsparteien. 11.2. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags für null und nichtig erklärt werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für die unwirksame Bestimmung wird eine Ersatzvereinbarung getroffen, die dem (wirtschaftlichen) Zweck dieses Vertrags insgesamt möglichst nahe kommt. 11.3. Soweit das, was in diesem Vertrag beschlossen wurde, nicht gegen die hier festgelegten Bedingungen verstößt, werden die Allgemeinen Bedingungen von TomTom (siehe Anhang 3) angewandt. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, der gesamten Anwendbarkeit zuzusagen. 11.3. Alle Anhänge sind unlöslicher Bestandteil dieses Vertrags. 2. LIZENZVERTRAG ZWISCHEN MAPFACTOR LTD UND DEM ENDBENUTZER ============================================================ *Wichtig – bitte sorgfältig lesen* Dieser Lizenzvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und MAPFACTOR für die obengenannte von MAPFACTOR hergestellte Software. Das Produkt umfasst Folgendes: Computersoftware, dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im „Online“- oder elektronischen Format („SOFTWAREPRODUKT“ bzw. „SOFTWARE“). Indem Sie die Software installieren, erklären Sie sich damit einverstanden, die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zu akzeptieren und dadurch gebunden zu sein. Sollten Sie den Bestimmungen nicht zustimmen, dann geben Sie unmittelbar das SOFTWAREPRODUKT gegen Rückerstattung zurück. SOFTWAREPRODUKTLizenz – Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. 1. Lizenzeinräumung ------------------- Durch diese Lizenz werden Ihnen folgende Rechte eingeräumt: Software: Sie sind berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT auf nur einen Computer zu installieren; das SOFTWAREPRODUKT darf nur von jeweils einer Person verwendet werden. 2. Weitere Rechte und Einschränkungen ------------------------------------- Rückentwicklung, Dekompilierung und Änderungen vom SOFTWAREPRODUKT sind streng verboten, es sei denn, es wird gerechtlich erstattet. Trennung der Bestandteile: – Die SOFTWAREPRODUKTLizenz umfasst die SOFTWARE als untrennbar und keiner deren Bestandteile kann auf mehr als einen Computer installiert werden. Leasing, Verleihung: – Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu verleihen oder verleasen. Softwareübertragung: - Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte auf das SOFTWAREPRODUKT dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück und übertragen das SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Bestandteile, der Medien und der gedruckten Materialien, aller aktualisierten Versionen dieser SOFTWARE, der Lizenz und des Echtheitszeugnis) und alle alten Versionen des SOFTWAREPRODUKTS. Kündigung: – Unbeschadet sonstiger Rechte, ist MAPFACTOR dazu berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und dessen Bestandteile zu vernichten. 3. Erweiterte Versionen ----------------------- Falls das SOFTWAREPRODUKT eine „erweiterte“ Version eines anderen Produkts ist – von MAPFACTOR oder Dritten – dann können Sie es nur zusammen mit dem Originalprodukt verwenden oder übertragen, es sei denn, das Original wurde zerstört. Falls das SOFTWAREPRODUKT eine „erweiterte” Version eines Produkts von MAPFACTOR, dann sind Sie berechtigt, diese Version mit diesem Lizenzvertrag zu benutzen. Handelt es sich beim SOFTWAREPRODUKT um eine „erweiterte” Version und ist das Produkt Teil eines „Pakets” bestehend aus mehreren Produkten, die einer anderen Lizenz unterworfen sind, kann das SOFTWAREPRODUKT nur als Teil des Pakets verwendet bzw übertragen werden. Das SOFTWAREPRODUKT kann nicht getrennt werden, um es auf verschiedenen Computern benutzen zu können. 4. Urheberrechte ---------------- Eigentum und Urheberrechte am SOFTWAREPRODUKT (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Bilder, Fotografien, Animation, Video, Töne, Texte und Symbole, die im SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei MAPFACTOR Ltd oder deren Lieferanten. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Copyright und internationale Abkommen geschützt. Dies bedeutet, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT genauso wie alle andere Materialien, die der Urheberrechte unterworfen sind, behandeln müssen. Folgende Fälle stellen eine Ausnahme dar: (a) die Schaffung einer Kopie des SOFTWAREPRODUKTS für Backup- bzw Archivierungszwecke oder (b) die Installation des SOFTWAREPRODUKTS auf einem PC, vorausgesetzt, Sie behalten eine Kopie für Backup- bzw Archivierungszwecke. Die Unterlagen, die mit dem Produkt geliefert werden, dürfen nicht kopiert werden. 5. SOFTWARE auf mehreren Datenträgern ------------------------------------- Das SOFTWAREPRODUKT kann mehrere Datenträger enthalten. Unbeschadet des Typs oder Formats vom Datenträger, Sie können nur den Datenträger verwenden, der von Ihrem PC angewandt wird. Die anderen Datenträger dürfen nicht auf anderen Computern verwendet werden. Die anderen Datenträger dürfen nicht an Dritte verliehen, verleased oder übertragen werden, mit Ausnahme von dauerhafter Übertragung vom SOFTWAREPRODUKT und Ihrer darin enthaltenen Rechte (siehe oben). ------ Das Produkt beinhaltet: - Freetype2 library (http://www.freetype.org/) - GapiDraw library (http://www.develant.com/) - STLPort support (http://www.stlport.org/)